Mietbedingungen
Diese Bedingungen gelten für die Vermietung des Ferienhauses cons148. Mit der Buchungsanfrage erkennen Sie sie an.
1. Vermieter und Mietobjekt
Vermieter:
Hubert Sanktjohanser
An der Ach 20
82449 Uffing
Deutschland
Mietobjekt: Ferienhaus cons148, Cons 148, 7149 Vrin, Graubünden (Schweiz) – historischer Strickbau von 1801, ca. 100 m², vier Schlafzimmer, maximal acht Personen. Nichtraucherhaus, Haustiere sind nicht erlaubt.
2. Buchung und Vertragsschluss
Die Anfrage über das Buchungsformular ist ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Mietvertrags. Der Zeitraum wird für Sie vorgemerkt. Der Vertrag kommt zustande, wenn wir die Buchung per E-Mail bestätigen. Können wir die Anfrage nicht annehmen, informieren wir Sie ebenfalls per E-Mail; die Vormerkung entfällt dann.
Bei Verträgen über die Vermietung von Ferienunterkünften für einen bestimmten Zeitraum besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht (§ 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB). Es gelten die Rücktrittsregeln in Abschnitt 5.
3. Preise und Leistungen
Im Mietpreis inbegriffen sind die Kurtaxe, das Brennholz, Strom- und Wasserkosten sowie die Nutzung des Internets. Wäsche für Bett, Bad und Küche (pro Person) und die Endreinigung gehören zu jedem Aufenthalt und werden zusätzlich berechnet. Als Kinder gelten Gäste bis 14 Jahre. Der Preis für Ihren Aufenthalt wird bei der Anfrage vollständig angezeigt und in der Buchungsbestätigung genannt.
Zusätzlich ist eine Kaution zu leisten, deren Höhe in der Buchungsbestätigung genannt ist. Sie ist kein Teil des Mietpreises; zur Fälligkeit siehe Abschnitt 4. Sie wird nach der Abreise zurückerstattet, soweit keine Schäden oder außergewöhnliche Verschmutzungen festgestellt werden.
4. Zahlung
- Anzahlung: 10 % des Mietpreises innerhalb von 5 Tagen nach Erhalt der Buchungsbestätigung und Rechnung.
- Restzahlung: bis 60 Tage vor Anreise.
- Bei Buchungen, die weniger als 60 Tage vor Anreise erfolgen, ist der gesamte Betrag sofort fällig.
- Kaution: zusammen mit der Restzahlung, bei kurzfristigen Buchungen zusammen mit dem gesamten Betrag. Sie wird getrennt vom Mietpreis geführt und nach der Abreise zurückerstattet.
- Zahlungsart: Banküberweisung. Bankverbindung und Verwendungszweck stehen auf der Rechnung.
5. Rücktritt (Stornierung) durch den Gast
Sie können jederzeit vor Reiseantritt vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist in Textform (E-Mail genügt) an kontakt@cons148.ch zu erklären; maßgeblich ist der Tag des Eingangs. Wir berechnen dann folgende Entschädigung:
- 60 Tage oder mehr vor Anreise: 10 % des Mietpreises.
- 59–30 Tage vor Anreise: 50 % des Mietpreises.
- 29–5 Tage vor Anreise: 80 % des Mietpreises.
- 4 Tage oder weniger vor Anreise sowie bei Nichtanreise: 100 % des Mietpreises.
Mietpreis im Sinne dieser Regelung sind die Übernachtungskosten einschließlich Personenzuschlägen, abzüglich gewährter Rabatte. Wäsche und Endreinigung werden nicht erbracht und deshalb auch nicht berechnet. Kann das Ferienhaus für den stornierten Zeitraum weitervermietet werden, erstatten wir Ihnen den vollen Betrag abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 10 % des Mietpreises. Bereits geleistete Zahlungen werden verrechnet. Ihnen bleibt der Nachweis vorbehalten, dass uns kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.
6. An- und Abreise
Anreise ab 16.00 Uhr, Abreise bis 10.00 Uhr. Die Endreinigung beginnt danach. Bei verspäteter Anreise oder vorzeitiger Abreise besteht kein Anspruch auf Erstattung.
7. Nutzung des Hauses
- Das Haus darf höchstens von der in der Buchung angegebenen Personenzahl bewohnt werden.
- Rauchen im Haus und das Mitbringen von Haustieren sind nicht gestattet.
- Das Haus ist besenrein zu hinterlassen, Küche und Bad sauber – die Endreinigung ersetzt das nicht.
- Das Haus ist ein historischer Holzbau mit niedrigen Türen, steilen Treppen und offenem Feuer (Specksteinofen, Holzherd). Bitte gehen Sie achtsam damit um und beaufsichtigen Sie Kinder.
- Schäden bitten wir umgehend zu melden. Gäste haften für Schäden, die sie oder Mitreisende schuldhaft verursachen.
8. Rücktritt durch den Vermieter
Wird die Nutzung des Hauses durch höhere Gewalt oder unvorhersehbare Umstände (z.B. Wasserschaden, behördliche Anordnung) unmöglich, können wir vom Vertrag zurücktreten. Bereits geleistete Zahlungen erstatten wir dann vollständig; weitergehende Ansprüche bestehen nicht, soweit uns kein Verschulden trifft.
Fassung 2026-09-23